Geförderte Projekte
Der Stiftung standen in den letzten Jahren jährlich ca. 60 T€ zur Verfügung, die zur Unterstützung von Projekten ausgegeben werden konnten.
Je nach finanziellem Umfang der beantragten Projekte wurden von diesem Geld jährlich ca. 20 Vorhaben unterstützt.
1. Fördergrundsätze der "VEOLIA Stiftung Görlitz"
I. Allgemeine Grundsätze
- Die "VEOLIA Stiftung Görlitz" (ehemals "Ars Vivendi Görlitz-Stiftung") wurde im Jahr 2003 gegründet. Sie fördert Projekte:
- der Wissenschaft und Forschung
- der Bildung und Erziehung
- der Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes
- des Umwelt- und Landschaftsschutzes
- der Völkerverständigung
- der Jugend- und der Altenhilfe
- des Wohlfahrtswesens, des öffentlichen Gesundheitswesens und des Sports in der Region Görlitz.
- Projekte sind nur förderfähig, wenn sie das jährlich neu festzulegende Förderthema zum Inhalt haben. Das jeweilige Thema wird in der ersten Stiftungsratssitzung des Jahres für das Folgejahr festgelegt und rechtzeitig im Internet veröffentlicht.
- Projekte können höchstens drei Mal gefördert werden.
- Über Projektanträge entscheidet der Stiftungsrat abschließend.
- Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen aus Mitteln der "VEOLIA Stiftung Görlitz" besteht nicht.
II. Förderungsempfänger
Die "VEOLIA Stiftung Görlitz" kann Förderungen an steuerbegünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich deren Betriebe gewerblicher Art, die die Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Sinne der §§ 51 - 68 AO erfüllen, vergeben.
III. Form der Anträge
- Antragsadresse:
"VEOLIA Stiftung Görlitz"
c/o Stadtverwaltung Görlitz
Postfach 300131
02806 Görlitz
- Die Anträge sind auf einem im Internet abrufbaren Formblatt zu stellen.
- Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn sie
- eine klar umrissene, vollständige Projektbeschreibung sowie
- einen nach Einnahmen und Ausgaben gegliederten, sachlich zutreffenden und vollständigen Kosten- und Finanzierungsplan des Projektes, aus dem sich die bisher zur Verfügung stehenden Eigenmittel, zugesagte oder in Aussicht gestellte Drittmittel sowie die beantragte Fördersumme ergeben
- eine klar umrissene, vollständige Projektbeschreibung sowie
enthalten.
IV. Antragsfristen
- Förderanträge können bis zum 28./29. Februar des jeweiligen Jahres eingereicht werden.
- Es werden in der Regel nur Projekte gefördert, deren Durchführung noch nicht begonnen hat.
V. Antragsprüfung
Die Geschäftsstelle der "VEOLIA Stiftung Görlitz" überprüft die Vollständigkeit der Anträge, fordert ggf. deren Ergänzung und legt die Anträge dem Stiftungsvorstand zur Empfehlung sowie dem Stiftungsrat zur Beschlussfassung vor.
VI. Durchführung der Förderung
- Die "VEOLIA Stiftung Görlitz" zahlt Förderbeträge auf der Basis eines Vertrages, der Bestimmungen über die Mittelverwendung und die Form des Nachweises der Mittelverwendung (Verwendungsnachweis) enthält.
- Missachtet der Geförderte die Regelungen des Vertrages, können die gewährten Mittel ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Zurückgeforderte Beträge sind zu verzinsen.
VII. Geltung der Fördergrundsätze
Diese Fördergrundsätze gelten ab 1. Januar 2010, und ersetzen damit die Fördergrundsätze vom 22. Januar 2003. Sie können jederzeit angepasst werden.
2. Motto 2012
Die VEOLIA-Stiftung Görlitz sucht Umweltprojekte für 2012
Die VEOLIA - Stiftung Görlitz bittet um Einreichung von Projektvorschlägen zum Thema "Nachhaltiger Umwelt- und Naturschutz". Die Projekte dürfen frühestens im Januar 2012 beginnen und müssen in Görlitz und Umgebung stattfinden. Es können nur Vorhaben gefördert werden, deren Träger einen Körperschaft öffentlichen Rechts bzw. ein Gemeinnütziger Verein ist.
Die Anträge sind bis 31.10.2011 einzureichen unter: VEOLIA Stiftung Görlitz, Geschäftsstelle, Frau Dr. Otto, Untermarkt 6-8, 02826 Görlitz.